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Die
Anmeldung in eine 5. Klasse für das kommende Schuljahr
muss spätestens am 2. Freitag nach den
Semesterferien in der Schule einlangen!
Vorzulegen ist das ausgefüllte Anmeldeblatt und
das Original und eine Abschrift (Kopie) der
Schulnachricht. Der Antrag auf Aufnahme wird am
Original der Schulnachricht bestätigt. Anmeldungen in höhere Klassen (6., 7., ...) bedürfen unbedingt einer persönlichen Vorsprache beim
Direktor der Schule.
Für die Aufnahme ins musische Gymnasium und
in das Musikgymnasium ist die Ablegung einer Eignungsprüfung erforderlich.
Die für das musische Gymnasium
finden an der Schule statt, die
für das Musikgymnasium werden
von der Anton Bruckner Universität abgenommen. Die
Eignungsprüfungen werden vor Ende des 1.
Semesters stattfinden. Es ist daher notwendig,
die Schüler für das Musische Gymnasium bzw. für
das Musikgymnasiums bereits Ende Jänner an der
Schule vorläufig anzumelden. Schüler für das
Musikgymnasium müssen zusätzlich zur
Voranmeldung am Adalbert Stifter Gymnasium
auch an der Anton Bruckner Privatuniversität
angemeldet werden. |